
Errichtung einer Urkunde durch einen Notar zum Nachweis, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Erklärung abgegeben hat. Bestimmte Willenserklärungen sind nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet wurden. Entsprechendes sieht § 128 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) all...
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