
10.03.2009 Dem mutmaßlichen Erpresser der Quandt-Erbin Susanne Klatten werden Betrug und versuchte Erpressung im besonders schweren Fall vorgeworfen. Für Betrug in besonders schweren Fällen sieht das Strafgesetzbuch eine bis zu zehnjährige Freiheitsstrafe vor. Die Höchststrafe für Erpressung ist fünf Jahre Haft. Ein Betrüger ist laut Parag....
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