
Bestimmte Ereignisse (z.B. Brandschäden, Streiks uvm.) können zu einer Unterbrechung bis hin zu einer vorübergehenden Schließung eines Unternehmens führen. Während dieser Zeit können keine Ware oder Leistungen hergestellt werden †“ es kommt zu einem Einnahmeausfall bei weiterlaufenden Kosten (sog. `fixe†œ Kosten, die auch dann anfalle...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/betriebsunterbrechung.php
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