
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf den Gebieten der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und des Datenschutzes Personen als Beauftragte zu bestellen, die die Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften kontrollieren. Dabei handelt es sich nicht um eine staatliche Aufsicht; die Betriebsbeauftr...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/B/Betriebsbeauftragte.htm

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf den Gebieten der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und des Datenschutzes Personen als Beauftragte zu bestellen, die die Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften kontrollieren. Dabei handelt es sich nicht um eine staatliche Aufsicht; die Betriebsbeauftragten sind Mitarbeiter, die intern die Überwachun...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/B/Betriebsbeauftragte.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.