[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. fähig bestochen zu werden, in der letzten Bedeutung des Verbi. Ein bestechlicher Richter. Am üblichsten ist es in dem Gegensatze unbestechlich, und in dem Substantive die Bestechlichkeit.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1970
Keine exakte Übereinkunft gefunden.