
Für Erbfallkosten (hierzu gehören auch die Bestattungskosten) kann ein Pauschbetrag von 10.300 € abgezogen werden, ohne dass es eines Nachweises bedarf. Nur bei einem höheren Betrag lohnt sich die Vorlage der Einzelnachweise. Tragen mehrere Erben die angefallenen Aufwendungen gemeinsam, wird di...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Bestattungskosten werden auch Beerdigungskosten genannt.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/bestattungskosten.php
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