
Auf Antrag können Ehepartner im ersten Jahr ihrer Ehe eine besondere Veranlaung beantragen. Mit der besonderen Veranlagung werden Ehepartner wie Ledige behandelt. Dies hat unter anderem zur Folge, dass der Splittingtarif nicht zur Anwendung kommt. Durch eine besondere Veranlagung können si...
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Diese besondere Veranlagung kann nur Eheleuten im Jahre der Heirat gewählt werden Wichtig ist, dass die Eheleute dabei steuerlich wie Singels behandelt werden müssen.
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