Recht des Besitzers, sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt zu erwehren. Grenze der zulässigen Gewaltanwendung zur Abwehr der verbotenen Eigenmacht ist die Erforderlichkeit. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
Von Besitzwehr spricht man, wenn ein Besitzer einen Angriff gegen seinen Besitz abwehrt. Für Weiteres siehe unter Selbsthilfe des Besitzers. Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/besitzwehr.php