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Besitzkonstitut

Besitzkonstitut Logo #42000 Besitzkonstitut nach {§|930|bgb|juris} BGB bezeichnet im deutschen Sachenrecht die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses über eine bewegliche Sache als Ersatz für die Übergabe bei der Übereignung der Sache. Hierbei einigt sich der neue Eigentümer mit einem anderen (in der Regel dem Kreditgläubiger) darüber, dass der vorherige Ei...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Besitzkonstitut

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Besitzkonstitut Logo #42090Das durch Einigung und Übergabe verschaffte Eigentum an einer Sache ist grundsätzlich vom Besitz zu trennen. Soll ein Gegenstand den Eigentümer wechseln, ohne dass die Sache übergeben wird, so kann gemäß § 931 BGB das Rechtsinstrument des Besitzkonstituts den Übergabevorgang ersetzen. Der Neueigentü...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/B/Besitzkonstitut.htm

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Besitzkonstitut Logo #40050Das durch Einigung und Übergabe verschaffte Eigentum an einer Sache ist grundsätzlich vom Besitz zu trennen. Soll ein Gegenstand den Eigentümer wechseln, ohne daß die Sache übergeben wird, so kann gemäß § 931 BGB das Rechtsinstrument des Besitzkonstituts den Übergabevorgang ersetzen. Der Neueigentümer bzw. Käufer einer Sache ist dann mit...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/B/Besitzkonstitut.html

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Besitzkonstitut Logo #42834Von einem Besitzkonstitut spricht man bei dem Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Erwerber einer Sache, dass den Erwerber der Sache zum mittelbaren Besitzer dieser Sache macht. Die Vereinbarung eines Besitzkonstituts ersetzt dann bei der Eigentumsübertrag die Übergabe der Sache vom Eigentümer an den Erwerber, so dass der Eigentümer weite...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/besitzkonstitut.php

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Besitzkonstitut Logo #40010Das Besitzkonstitut ist Besitzverschaffung bei Übereignung beweglicher Sachen.
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/besitzkonstitut.php

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Besitzkonstitut Logo #40086Es handelt sich um eine Art der Eigentumsübertragung (§ 930 BGB). Statt der tatsächlichen Übergabe der Sache wird vereinbart, daß die Sache beim Übergeber verbleibt und der Erwerber nur mittelbarer Besitzer wird.
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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