
Mit Beseitigungsanordnung wird ein Verwaltungsakt (VA) bezeichnet, mit dem die zuständige Bauaufsichtsbehörde gegenüber dem Störer die Beseitigung eines Bauvorhabens anordnet (§ 72 HBO). Ggf. eine Duldungsanordnung an dinglich oder obligatorisch Mitberechtigte. Voraussetzungen • Bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben: Formelle und materiel...
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