Mit Beschäftigungsanspruch (auch allgemeiner Beschäftigungsanspruch) wird der, neben dem Anspruch auf Entlohnung stehende, Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung in einem laufenden Arbeitsverhältnis bezeichnet. Der Anspruch wird aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet (BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht). Grund... Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/beschaeftigungsanspruch.php