[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. für schuldig ausgeben, eine böse Handlung beymessen, mit der zweyten Endung der Sache. Einen des Ehebruches, der Gotteslästerung beschuldigen, ihm dieselbe Schuld geben. Beschuldigen sie mich doch nicht so grober Verbrechen. Man muß niemanden auf bloßen Argwohn beschuldig...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1874

(Text von 1910) Anklagen
1). Beschuldigen
2). Wenn man jemand aus dem, was er getan oder zu tun unterlassen hat, einen Vorwurf oder ein Verbrechen macht und deshalb bei der Obrigkeit den Antrag stellt, daß er dafür Genugtuung leiste oder gestraft werde, so
klagt man ihn
an; geschieht es außergerichtlich und.....
Gefunden auf
https://www.textlog.de/38219.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.