
Beim Übergang einer Gemeinbedarfsfläche auf einen anderen Träger wird der Preis des Grundstücks nach dessen Zustand bemessen, der beim erstmaligen Erwerb dieser Flächen ggf. unter Anwendung des Vorwirkungsgrundsatzes maßgebend war.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735
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