[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches das Intensivum des vorigen ist, so fern es ehedem auch als ein Activum üblich war, man müßte es denn zunächst von dem Beyworte ruhig ableiten wollen; ruhig machen, doch nur in den figürlichen Bedeutung, besonders von der Ruhe des Gemüthes, von einer Unruhe oder U...
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