
Diese Versicherung zahlt bei der dauerhaften, medizinisch-körperlich bedingten Unfähigkeit, einen Beruf weiter auszuüben. Dies gilt auch für anderweitige Beschäftigungen, wobei solche die der Ausbildung und den Erfahrungen sowie den Fähigkeiten des Versicherungsnehmers nicht angemessen sind, ausscheiden.
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