
Das ist im Grunde dasselbe wie die Invaliditätspension, nur für Angestellte. Hier gelten wieder besondere Bestimmungen des Berufsschutzes, also Regelungen, wieweit bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung andere Tätigkeiten zugemutet werden können. Der Überbegriff für die beiden Pensionsformen ist die Pension bei geminderter Arbeitsfähig...
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