Der Berufsschadensausgleich ist ein Anspruch des sozialen Entschädigungsrechts und in § 30 Abs. 3 ff des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) geregelt. Danach erhalten Beschädigte, deren Einkommen aus gegenwärtiger oder früherer Tätigkeit durch Schädigungsfolgen (§ 1 BVG) gemindert ist, einen Berufsschadensausgleich in Höhe 42,5 % des auf voll... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsschadensausgleich