
(N.) competentiae (lat.) (Rechtswohltat des Notbedarfs) heißt seit dem 16. Jh. die schon im klassischen römischen Recht vorhandene Möglichkeit, gewisse nahe Angehörige oder Mitgesellschafter nur zum Geldwert eines zur Urteilszeit vorhandenen Vermögens zu verurteilen, um die mit der Vollstreckung verbundenen Nachteile nicht eintreten zu lassen....
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(N.) emigrationis (lat.) (Wohltat der Auswanderung) ist die nach der Reformation Martin Luthers von Landesherren und durch den Augsburger Religionsfrieden vom 25. 9. 1555 reichsrechtlich gewährte Freiheit, in ein Land auszuwandern, in dem die vom eigenen Landesherrn nicht geteilte Religion eines auswanderungswilligen Untertanen gilt. Voraussetzung...
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(lat. [N.] Wohltat) ist im römischen Recht jede Gunst (z. B. Übertragung des Rechts an einer Sache [u. a. b. excussionis sive ordinis, b. divisionis, b. cedendarum actionum, b. dationis in solutum, b. abstinendi, b. inventarii, b. separationis bonorum, b. cessionis bonorum, b. competentiae]), im Frühmittelalter unter anderem die besonders vortei...
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beneficium (lat., = Wohltat). Ursprünglich stand der Begriff für die ûberlassung landwirtschaftl. nutzbaren Bodens seitens eines Herren an einen Vasallen zu günstigen Bedingungen. Aus der Vergabe von Land zur Unterhaltssicherung auf längere Zeit oder auf Lebenszeit entwickelte sich im FMA. das Lehns...
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Beneficium (lat.), Wohlthat, Gefälligkeit, Vergünstigung, Privilegium; im Mittelalter unter den germanischen Völkern zurücknehmbares Lehen, Schenkung von Erbgütern an Kriegsgefährten und treue Diener; auch ein Gut, dessen Nießbrauch einem als Besoldung eingeräumt wird. Es gab zivilistische (B. palatinum, für Zivildiener), militärische (B....
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