Belästigung der Allgemeinheit Bedeutung

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Belästigung der Allgemeinheit

Belästigung der Allgemeinheit Logo #42000 Belästigung der Allgemeinheit ({§|118|owig_1968|juris} OWiG, alte Bezeichnung: Grober Unfug) ist nach deutschem Recht eine Handlung, die geeignet ist, den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar zu stören oder zu beeinträchtigen, so dass die Öffentlichkeit belästigt wird (z.B. Freiburger Nacktläufer). In der Bundesrepublik D...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Belästigung_der_Allgemeinheit
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