[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. Kraft geben, mit Kraft versehen. 1) In eigentlicher Bedeutung. Und die bebenden Knie hast du bekräftiget, Hiob 4, 4. Diese Bedeutung ist im Hochdeutschen ungewöhnlich, daher es in des Hrn. Hofr. Michaelis Übersetzung dafür heißt: und die sinkenden Knie machtest du straff....
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1264

noch einmal bestätigen, was schon gesagt wurde
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https://www.dw-world.de/dw/0,,9151,00.html

(Text von 1910) Bejahen
1). Versichern
2). Bestätigen
3). Bekräftigen
4). Beteuern
5). Bejahen heißt, auf eine Frage mit
Ja antworten, und ist dem Verneinen entgegengesetzt; die übrigen Wörter beziehen sich auch auf verneinende Sätze. Außerdem unterscheidet sich
bejahen...Gefunden auf
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