Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer teilen sich ihre Pflichtbeiträge mit dem Arbeitgeber (siehe Arbeitgeberanteil/Arbeitnehmeranteil). Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (325-Euro-Jobs), die versicherungsfrei sind (also keine Aufstockungsbeiträge zahlen), trägt der Arbeitgeber den Rentenversicherungsbeitrag von 12 Prozent des ta... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40087