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Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage Logo #42000 Beitragsbemessungsgrundlage ist das Arbeitsentgelt, von dem die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung berechnet werden. Die Beitragsbemessung ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. ==Gesetzliche Rentenversicherung== Für die gesetzliche Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrundlage in den {§|161|sgb_6|juris} bis 167 S...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage Logo #42016Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden durch einen bestimmten Prozentsatz (Beitragssatz 2009 = 19,9 Prozent) von der Beitragsbemessungsgrundlage, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, ermittelt. Für Beschäftigte ist die Beitragsbemessungsgrundlage das erzielte Arbeitsentgelt,...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage Logo #42050Die Beitragsbemessungsgrundlage ist das beitragspflichtige Bruttoentgelt, aus dem durch Multiplikation mit dem Beitragssatz der Rentenversicherungsbeitrag berechnet wird Sie ist gleichzeitig der Betrag, der im Versicherungsverlauf und in den Anlagen zum Rentenbescheid als versichertes Einkomm...
Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Beitragsbemessungsgrundlage.html
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