
(Text von 1910) Beihilfe
1). Beisteuer
2). Beitrag
3). Beihilfe begreift das, womit jemand tätig mitwirkt, um die Mittel, die sich zur Erreichung eines Zweckes unzulänglich erweisen, zulänglich, ausreichend zu machen, es mag bestehen, worin es will, in Arbeit, Geld, Lebensmitteln u. dgl., und es mag zu fr...
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