
(Text von 1910) Beigeben
1). Beiordnen
2). Beigeben ist der allgemeinere Ausdruck; es bedeutet: einer Sache etwas beifügen, z. B. die Eltern hatten der Sendung an den Sohn etwas Geld
beigegeben; dem Braten wurden Salat und Früchte
beigegeben; der Post wurde ein Beiwagen
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