
Staatlich festgelegter Mindestanteil von Biokraftstoffen in Benzin oder Diesel. Seit 2007 gibt es in Deutschland eine vorgeschriebene Beimischungsquote, die schrittweise erhöht wird (2007: Benzin 1,2% und Diesel 4,4%; 2015: Benzin 3,6% und Diesel 4,4%).
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