
Die Beibehaltungsgenehmigung (BBG) ist ein Bescheid in Form einer Urkunde nach {§|25|rustag|juris} Abs. 2 StAG. Sie berechtigt dazu, die Staatsangehörigkeit eines anderen, im Bescheid genannten Landes anzunehmen, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Seit dem 28. August 2007 ist die Beibehaltungsgenehmigung nicht mehr nötig, wenn...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Beibehaltungsgenehmigung
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