[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. gleichfalls am häufigsten in der Oberdeutschen und Niedersächsischen Mundart, für gehörig, was sich gehöret, oder geziemet. Der behörige Ort. Sich behörig betragen. Die Sache ist behörig angebracht.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1134
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