[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Mit Harz überziehen. Beharzte Hauer gehn um diesen Aufenthalt, Zachar. 2) Des Harzes berauben, im Forstwesen. Wo die Harzhölzer belochet oder beharzet werden. So auch die Beharzung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1101