
Mit einer Befundprüfung wird amtlich festgestellt, ob ein geeichtes Messgerät (Wasserzähler, Elektrizitätszähler, Gaszähler, Wärmezähler) die Verkehrsfehlergrenzen gemäß dem Eichgesetz einhält. Für jedes fragliche Messgerät kann bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder beim Eichamt ein Antrag auf Befundprüfung gestellt werden...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Befundprüfung
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