[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit Flügeln versehen. 1) Eigentlich, und in weiterer Bedeutung. So bedeutet einen Wald beflügeln, bey den Jägern, Flügel oder Stellwege in denselben machen. 2) Figürlich, die Geschwindigkeit einer Sache befördern, besonders in der poetischen Schreibart Beflügelst du mit...
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