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Befestigungsrecht

Befestigungsrecht Logo #42015ist das bei den Franken vom König beanspruchte Recht, einen Ort mit einer künstlichen Schutzvorrichtung (z. B. Mauer) zu sichern. Mit der Entstehung des Landes geht das B. vom König auf den Landesherrn über (1220 bzw. 1231). Danach erwerben auch die Städte ein B.. Lit.: Schrader, E., Das Befestigungsrecht in Deutschland, 1909; Coulin, A., Befe...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Befestigungsrecht Logo #42173Befestigungsrecht (Burgbaurecht). Die Tradition des Burgenbaus im fränkischen Imperium reicht bis ins 8. Jh. zurück. Befestigte Plätze sollten neu eroberte Gebiete sichern und äußere Feinde abwehren. Die Anlage einer Burg war zwar an königliche Privilegierung gebunden (Burgenbauregal), doch reichte ...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/
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