[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Vorkauf, des -es, plur. die -käufe. 1 Die Handlung des Vorlaufens, d. i. da man eine Waare eher als andere kaufet; ohne Plural. den Höken den Verkauf der zu Markte kommenden Waaren zu verbiethen. 2. Das Recht, nach welchem man bey dem Verkaufe eines Dinges vor allen andern den Vorzug ha...
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eine Art des Kaufs. Die mit dem Vorkaufsrecht ausgestattete Person hat bei einem zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten über das im Vorkaufsvertrag bestimmte Gut geschlossenen Kaufvertrag das Recht, an die Stelle des Dritten zu treten. Das Vorkaufsrecht kann auf Gesetz (gesetzliches Vorkaufsrecht des Miterben: §§ 2034 ff. BGB) oder Vertr....
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https://www.wissen.de//lexikon/vorkauf
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