
Bedienstetengruppen sind im öffentlichen Dienst Beamte und Richter, deren Dienstverhältnis in Bundesgesetzen bestimmt ist, sowie Arbeiter und Angestellte. Der privatrechtliche Arbeitsvertrag, der weitgehend durch Tarifverträge geregelt ist, ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses der Bedienstetengruppen (Arbeiter und Angestel...
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