Bebauungsabschlag Bedeutung

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Bebauungsabschlag

Bebauungsabschlag Logo #42735Der "Bebauungsabschlag" nach § 28 Abs. 3 Satz 2 WertV auf den Ausgleichsbetrag soll nicht sämtliche Nachteile aus einer - etwa wegen des Denkmalschutzes - bestehen bleibenden Bebauung ausgleichen, sondern nur hieraus folgende Einschränkungen bei der Realisierung bestimmter Vorteile aus der Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme.
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