
Öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn. Die Definition ergibt sich aus § 2 Absatz 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG). Der Beamte ist eine natürliche Person, der durch Ernennung öffentlich-rechtliche Aufgaben dauerhaft...
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Beamtenverhältnis, das zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn bestehende öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis (§ 2 Abs. 1 Beamtenrechtsrahmengesetz). Beamter kann werden, wer Deutscher ist, die für seine Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demo......
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Mit Beamtenverhältnis wird das öffentlich-rechtliche, gesetzlich besonders geregelte Dienst- und Treueverhältnis zwischen einem Beamten und seinem Dienstherrn bezeichnet. Das Beamtenverhältnis wird begründet durch Ernennung und endet durch Entlassung, nach Entfernung aus dem Dienst und durch Eintritt in den Ruhestand. Im Rahmen des Beamtenverh...
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