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Baurecht Logo #42329·öffentliches: im allgemeinen in Bauordnungen der Bundesländer geregelt und von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich vollzogen. Davon ausgenommen sind bestimmte Zweckbauten, zum Beispiel Eisenbahnbauten, Straßenbauten, militärische Anlagen. Sie unterliegen eigenen bundesgesetzlichen Regelungen. Die Bauordnungen enthalten...
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Baurecht Logo #42000 Baurecht steht für sowie: Siehe auch: ...
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Baurecht Logo #42000[Deutschland] - Baurecht bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. == Einteilung == Üblicherweise wird das Baurecht unterteilt in privates Baurecht und öffentliches Baurecht. Ersteres bezeichnet Rechtsnormen des Zivilrechts, die Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge die et...
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Baurecht Logo #42000[Zeitschrift] - Baurecht (abgekürzt: BauR) ist eine deutsche juristische Fachzeitschrift zum öffentlichen und privaten Baurecht. Die Zeitschrift erscheint seit 1970. Die Zeitschrift erscheint monatlich im Werner-Verlag. Herausgeber sind Rolf Kniffka, Klaus Vygen, Stefan Leupertz, Hans-Dieter Upmeier, Horst Franke und Pete...
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Baurecht Logo #42000[Österreich] - Als Baurecht wird in Österreich das Recht bezeichnet, auf einem fremden Grundstück – oder unter dessen Oberfläche – ein Gebäude zu errichten. Es ist im Baurechtsgesetz 1912 (BauRG) geregelt. == Materielles Recht: Das Baurecht == Bei dem Baurecht handelt es sich um ein vererbbares und veräußerbares ...
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Baurecht Logo #42015ist objektiv die Gesamtheit der Rechtssätze, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen bzw. die Ordnung und die Förderung der Errichtung und wesentlichen Veränderung von baulichen Anlagen sowie auf deren bestimmungsgemäße Nutzung beziehen. Ursprünglich gilt für das B. der Grundsatz der Baufreiheit des Grundstücksberechtigten (so noch d...
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Baurecht Logo #40014Baurecht, unter dem Begriff des Baurechtes fasst man sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften zusammen, die das Bauen betreffen, von der Erschließung des Grundstücks über die Stadtplanung bis zur Genehmigung von baulichen Veränderungen an bestehenden Gebäuden. Grundsätzlich hat jeder Staatsbürger das subjektive Recht zu bauen (Grundsa...
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Baurecht Logo #401801) Befugnis auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. 2) Summe der Rechtsnormen zur Regelung der Bautätigkeit (öffentliches B.).
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Baurecht Logo #42134Unter Baurecht versteht man im weitesten Sinne alle Normen, die mit dem Bauen verbundene Sachverhalte regeln. Das kann sowohl das Verhältnis des Bauenden zum Staat, als auch sein privatrechtliches Verhältnis zu Personen, die mit dem Bau in Verbindung stehen, betreffen. Baurechtliche Vorschriften hab...
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Baurecht Logo #42507Der Leasing-Geber kann auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten, um es später zu verleasen. Die Erlaubnis hierzu nennt man ?Baurecht?. Eingeräumt werden kann das Baurecht dem Leasing-Geber vom Liegenschaftseigentümer, dem Leasing-Nehmer oder Dritten.
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Baurecht Logo #427191. Recht, auf Land zu bauen, das einem andern gehört. Es wird zwischen unselbständigem Baurecht (Dienstbarkeit für Fahrnisbau) und selbständigem und dauerndem Baurecht (eigenes Grundstück, verkäuflich, vererblich und verpfändbar) unterschieden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

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Baurecht Logo #42735Baurecht bezeichnet je nach Zusammenhang: Die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen privatem Baurecht - Rechtsnormen des Zivilrechts, die Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/lokal/42735

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Baurecht Logo #42834Mit öffentlichem Baurecht werden alle Gesetze und Normen bezeichnet, die die Regulierung von Bauvorhaben zum Gegenstand haben. Dazu gehören u.a. das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Bauordnungen der Länder. Man unterscheidet dabei das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Es gilt dabei der Grundsatz, dass das Bauplanungsrech...
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Baurecht Logo #40010Das Baurecht hat zwei Bedeutungen: a) Nach öffentlich-rechtlichen Sinn ist das Baurecht die Gesamtheit jener Vorschriften, die bestimmen, wo und wie gebaut werden darf. b) Das Baurecht im privatrechtlichen Sinn ist das eingeräumte Recht für den Grundeigentümer für bestimmte Zeit (min. 10 Jahre und höchstens 100 Jahre),...
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/baurecht.php

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Baurecht Logo #42295Baurecht , im subjektiven Sinn die Befugnis des Grundeigentümers, auf seinem Grund und Boden bauliche Anlagen vorzunehmen; im objektiven Sinn der Inbegriff der Rechtsnormen, welche sich auf die Ausübung dieses Rechts beziehen und dasselbe begrenzen und beschränken. Solche Beschränkungen sind teils im öffentlichen Interesse geboten, teils zur S...
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Baurecht Logo #42832(Nutzungsrecht, Schweiz) Wie in Österreich das Recht bzw. die Befugnis, ein Gebäude, Bauwerk und / oder eine bauliche Anlage auf einem fremden, einem Dritten gehörenden → Grundstück zu errichten.
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Baurecht Logo #42832(Nutzungsrecht, Österreich) Das Gegenstück zum deutschen Erbbaurecht. Es handelt sich um ein grundstücksgebundenes, also vererbliches und veräußerbares dingliches Recht an einem fremden Grundstück. Es berechtigt den Baurechtsnehmer, ein Grundstück über eine vereinbarte Laufzeit hinweg gegen (zumeist) regelmäßige Zahlung eines Entge...
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm

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Baurecht Logo #42832(öffentliches) Die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die zur Regelung baulicher Aktivitäten bzw. der Bautätigkeit dienen.
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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