
Eine Bauhelferversicherung ist nur dann notwendig, wenn Sie Eigenleistungen erbringen wollen und Verwandte, Freunde und Bekannte als Helfer zur Bewältigung der Eigenleistungen hinzukommen. Diese Helfer müssen von Ihnen bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) gemeldet werden und sind beitragspflichtig! Die Beiträge dienen dem Versicherungsschutz...
Gefunden auf
https://www.harald-valter-immobilien.de/lexikon/

english: insurance for assistant building labourers]
Gefunden auf
https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Eine Bauhelferversicherung ist nur dann notwendig, wenn Sie Eigenleistungen erbringen wollen und Verwandte, Freunde und Bekannte als Helfer zur Bewältigung der Eigenleistungen hinzukommen. Diese Helfer müssen von Ihnen bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) gemeldet werden und sind beitragspflicht...
Gefunden auf
https://www.immobilienscout24.de/de/finanzen/kaufplaner/lexikon/bauhelferve

Bauherren, die nicht bei beauftragen Bauunternehmen angestellte Bauhelfer beschäftigen (Bekannte, Verwandte, Freunde), sind verpflichtet, diese bei der → Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG Bau) zu versichern. Dies gilt unabhängig davon, ob die Mitarbeit bezahlt oder unbezahlt erfolgt. Die Beiträge erweisen sich als vergleichsweise hoc...
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.