
Während die maßgeblichen Inhalte des Baurechts (Was darf ich wo und wie groß mit welcher Nutzung bauen) auf Grundlage des Bauplanungsrechts (vor allem nach dem Baugesetzbuch) zu beurteilen sind, erfolgen die gestalterischen Maßgaben nach Landesrecht, d. h. in den Bauordnungen der Länder. Für alle baulichen Anlagen gilt ein generelles Verunst...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Baugestaltungsrecht
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