
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann die Gemeinde nach § 176 Baugesetzbuch den Eigentümer durch Bescheid verpflichten, innerhalb einer bestimmenden angemessenen Frist sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude oder eine vorhandene sonstige bauliche Anlage den Festsetzungen d...
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english: order to build; building order Voraussetzung für den Erlass eines Baugebotsbescheides gegenüber einem Grundstückseigentümer ist entweder das Vorliegen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes oder ein Grundstück, das sich im Innenbereich befindet. Dem Baugebot entspricht auch ein Anpassungsgebot für bestehende Gebäude, wenn diese den ...
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(Planungswesen, Deutschland) Ein in § 176 Baugesetzbuch verankertes Instrument kommunaler Planung und Entwicklung. Es gestattet Gemeinden, Eigentümer von Grundstücken, die im Geltungsbereich eines → Bebauungsplans liegen, per Bescheid zu verpflichten, ihr Grundstück entsprechend den Festsetzungen des B-Plans zu bebauen oder ein bestehe...
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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