
Bankgeschäfte sind gemäß {§|1|kredwg|juris} (Kreditwesengesetz) Wertpapiergeschäfte, Kreditgeschäfte, Zahlungsverkehrsgeschäfte und sonstige Geschäfte. Viele dieser Geschäfte werden im Rahmen einer Legaldefinition inhaltlich und vom Umfang her im KWG vorgegeben. Unternehmen, die Bankgeschäfte in Deutschland betreiben, benötigen nach {§...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bankgeschäft

Bankgeschäft, sämtliche für Kreditinstitute charakteristischen Geschäfte, die ökonomisch und - durch das Kreditwesengesetz (KWG) - auch rechtlich bestimmt sind. Sie können als Kundengeschäft zwischen Banken und Nichtbanken oder als Interbankengeschäft zwischen Banken und anderen Kreditinstituten erfolgen. Je nachdem, ob sich die Transak...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Banken betreiben Geschäfte, die sich durch die folgenden drei Begriffe klassifizieren lassen: Passivgeschäfte (zum Beispiel Eigenkapitalbeschaffung, Kreditaufnahme) Aktivgeschäfte (zum Beispiel Neuemissionsübernahme, Kreditgeschäfte) indifferente Geschäfte (zum Beispiel die Verwaltung von...
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https://www.foerderland.de/finanzen/bankgespraech/investment-lexikon/
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