
Bei Ausstellung eines Scheck s ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich, da der Minderjährige durch die Scheckbegebung eine eigenständige Rechtsverpflichtung gegenüber dem Schecknehmer begründet. Darüber hinaus ist n. herrsch. Mein, zur Wirksamkeit der Ausstellung eines Inhaberschecks durch einen Minderjährigen auch die G......
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