[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit Balsam oder andern wohl riechenden Harzen bestreichen oder ausfüllen. Eine Leiche balsamiren. Handschuhe balsamiren Daher die Balsamirung. Ehedem gebrauchte man dafür balsamen, welches Zachariä noch beybehalten hat.
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