
Unter einem Bagatelldelikt versteht man im deutschen Strafverfahrensrecht eine Straftat von geringer Bedeutung. Die Staatsanwaltschaft kann von der Strafverfolgung bei Bagatelldelikten absehen oder ein bereits bestehendes Verfahren gemäß § 153 StPO einstellen (auch vorläufig unter Erteilung von Auflagen und Weisungen), wenn es sich um Vergehen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bagatelldelikt

Straftat von geringer Bedeutung. Der Begriff kommt im Gesetz zwar nicht vor, wird aber allgemein für so genannte geringfügige Straftaten verwandt. Darunter werden Straftaten verstanden, bei denen: es sich um ein Vergehen handelt (kein Verbrechen) die Schuld des Täters als gering anzusehen ist k...
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