
<i>(Az. VIII ZR 150/65)</i> 1. Hat der Mieter einer Wohnung vertraglich die Kosten der Schönheitsinstandsetzung und Schönheitsinstandhaltung der Mieträume übernommen, so hat er bei Beendigung des Mietverhältnisses jedenfalls diejenigen Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen, die erforderlich sind, um die Räume in einen zu Woh...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/bgh1967-11-15.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.