
Die BGB Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts -GbR) ist ein Zusammenschluss mehrere Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks. An einer GbR können natürliche Personen, juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften) aber auch Personengesellschaften beteiligt sein...
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Die BGB Gesellschaft (auch als GbR bekannt)' gehört zu den Personengesellschaften und stellt einen Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen dar, der auf die Förderung eines gemeinsamen Zwecks gerichtet ist. Rechtsgrundlage für die BGB-Gesellschaft sind die §§ 705 ff. BGB.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Die BGB Gesellschaft (auch als GbR bekannt)' gehört zu den Personengesellschaften und stellt einen Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen dar, der auf die Förderung eines gemeinsamen Zwecks gerichtet ist. Rechtsgrundlage für die BGB-Gesellschaft sind die §§ 705 ff. BGB.
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Sie entsteht automatisch durch die Unternehmensgründung mit einem oder mehreren Partnern. Die BGB-Gesellschaft wird auch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bezeichnet. Rechtsgrundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) (§§ 705-758). Mehr zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts
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https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Gruender-und-Unternehmensl

Gesellschaft des bürgerlichen Recht (GbR)
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