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Börsengesetz Logo #42000 Als Börsengesetz werden bezeichnet: ...
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Börsengesetz Logo #42000[Deutschland] - Das deutsche Börsengesetz (BörsG) ist ein Gesetz zur Regelung des geschäftlichen Verkehrs an der Börse. Das Börsengesetz gilt nur für die Börsen, die als nicht-rechtsfähige, öffentlich-rechtliche Anstalten eingerichtet wurden, und sowohl für Wertpapier als auch Warenbörsen. Aufgrund dessen hat das...
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Börsengesetz Logo #42015ist ein am 22. 6. 1896 geschaffenes, das Recht des Wertpapierhandels an der Börse, Vorformen im 15. Jh. in Sevilla, Cadiz und Lissabon (16. Jh.) regelndes deutsches Gesetz.. Lit.: Meier, J., Die Entstehung des Börsengesetzes, 1992; Schulz, W., Das deutsche Börsengesetz, 1994
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Börsengesetz Logo #42208Abk.: BörsG, gesetzliche Bestimmungen zur Aufbau- und Ablauforganisation von Börsen.
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Börsengesetz Logo #40206Der Tätigkeitsbereich und die Organisationsformen der deutschen Börsen werden im Börsengesetz (BörsG) geregelt. . Das Börsengesetz regelt den Tätigkeitsbereich und die Organisationsformen d..
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40206

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Börsengesetz Logo #42012Das Börsengesetz (BörsG) regelt die Organisation der deutschen Börsen. Das BörsG umfasst 6 Abschnitte: 1. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe, 2. Ermittlung des Börsenpreises und Maklerwesen, 3. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel im amtlichen Markt, 4. Zulassung und Einbeziehu...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

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Börsengesetz Logo #42065Das erste deutsche Börsengesetz trat 1896 in Kraft. Es wurde in der Folgezeit mehrfach modifiziert und novelliert und bildet die rechtliche Grundlage aller deutschen Börsen und des Börsenhandels. Das Gesetz regelt unter anderem die Börsenaufsicht und die Gremien der Börsen. Es bestimmt die allgemein...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Börsengesetz Logo #42709(Börse & Finanzen) Das Börsengesetz (BörsG ) regelt den Tätigkeitsbereich und die Organisationsformen der deutschen Börsen. Es umfasst 6 Abschnitte: 1. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe 2. Feststellung der Kurse und Maklerwesen 3. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhan...
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Börsengesetz Logo #42880(BörsG) Das BörsG vom 22.6.1896 mit späteren Änderungen regelt Organisation und Tätigkeit der deutschen Börsen. Es enthält 6 Hauptabschnitte: Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe, Feststellung des Börsenpreis es, des Maklerwesens, Zulassung von Wertpapiere n zum Börsenhandel, Börsenterminhandel, O...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/b%C3%B6rsengesetz-b%C3%B6rsg/b%C3%

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Börsengesetz Logo #42880Das erste deutsche Börsengesetz trat 1896 in Kraft. Es wurde in der Folgezeit mehrfach modifiziert und novelliert und bildet die rechtliche Grundlage aller deutschen Börsen und des Börsenhandels. Das Gesetz regelt unter anderem die Börsenaufsicht und die Gremien der Börsen. Es bestimmt die allgemeinen Zulassensbedingungen für die Zulassung .....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/boersengesetz/boersengesetz.htm
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