
Unter einem Autorenexemplar versteht man ein Freiexemplar für den Autor eines Buches oder Werkes. Die Anzahl der vom Verleger geschuldeten Freiexemplare ist gesetzlich festgelegt, kann aber abweichend vertraglich vereinbart werden. Nach § 25 Abs. 1 Verlagsgesetz (VerlG) hat der Verleger ein Freiexemplar auf hundert Druckexemplare zu liefern, jed...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Autorenexemplar
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