
Die Beratung von Auswanderern ist in Deutschland durch das Auswandererschutzgesetz (AuswSG) vom 26. März 1975 geregelt. Dieses Gesetz besagt: Wer geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland […] Rat erteilen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Weiterhin...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Auswandererschutzgesetz
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