
Austrägalgericht, ab dem 14. Jahrhundert für Streitigkeiten zwischen Fürsten, Prälaten, Städten und Rittern zuständiges Schiedsgericht. Im Deutschen Bund wurde die richterliche Gewalt für Streitigkeiten zwischen Bundesgliedern der Bundesversammlung als Austrägalinstanz übertragen. In Österreich (Aus...
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