Der Ausstieg (Exit) ist der Verkauf einer gehaltenen Beteiligung. Hierbei gibt es die Möglichkeit, das Kapital durch die Unternehmung oder einen Gesellschafter an den Beteiligungsgeber zurückzuführen (buy back) bzw. an einen Dritten zu veräußern (trade sale). Für den F... Gefunden auf https://www.finanzen-lexikon.de/lexikon/ausstieg.htm